Für alle versicherten Personen der Familie besteht Versicherungsschutz
...bei der kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Sie gilt:
- für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich
- für Eigentümer und Halter aller auf sie zugelassener Fahrzeuge
sowie für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - z. B. sind auch Ihre Kinder als Fahrzeughalter oder Fahrer versichert - bei jeder Teilnahme am öffentlichen Verkehr; als Fußgänger, Radfahrer, Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln...
- auf Wunsch auch für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Für Angestellte im öffentlichen Dienst wird in der Regel ein Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt.